Was ist der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer jeden Gemeinde in der EKHN. In Goddelau besteht der Kirchenvorstand aus 14 Mitgliedern sowie unserer Pfarrerin . Die Namen der Mitglieder finden sich hier: http://riedstadt.ekhn.de/goddelau/kirchenvorstand/mitglieder-des-kv.html Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann.
Wie kommt der Kirchenvorstand zustande?
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenken soll. Alle sechs Jahre werden in der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Das nächste Mal im Herbst 2015. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt und konfirmiert ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.
Welche Aufgaben hat der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand als einziges Leitungsorgan der evang. Kirchengemeinde entscheidet und berät über alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Die Entscheidungen betreffen vor allem geistliche und rechtliche Fragen. Hinzu kommen aber auch Verwaltungsfragen. Denn der Kirchenvorstand ist auch zuständig für das Gemeindehaus, Pfarrhaus und die Kirche. Er entscheidet in finanziellen Angelegenheiten und nimmt auch Arbeitgeberfunktion war. Ebenso ist der Kirchenvorstand bei Besetzung der Pfarrstelle involviert. Um den vielen Anforderungen und Aufgabengebieten gerecht zu werden, arbeiten die Mitglieder des Kirchenvorstandes der evang. Kirchengemeinde in Goddelau in verschiedenen Ausschüssen: Bauen, Finanzen, Kinder und Jugend, Kirchenmusik und Personal. Hier kann jedes Kirchenvorstandsmitglied seine oder ihre besonderen Begabungen, beruflichen Erfahrungen und Sachkenntnisse einbringen. Außerdem soll das Leitungs-gremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
Wie oft trifft sich der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand selbst tritt in der Regel einmal monatlich zusammen, um Anträge zu beraten und abzustimmen.
Warum gibt es einen Kirchenvorstand?
Die "Institution" des Kirchenvorstandes geht auf die Reformationszeit zurück und wurde in der Landgrafschaft «Hessen» quasi erfunden. Nach Einführung der Reformation in Hessen unter Landgraf Philipp dem Großmütigen durch die Homberger Synode 1526 stand die Frage im Raum: Wie soll die evangelische Kirche aufgebaut sein? In der mittelalterlichen Kirche gab es den Papst, die Bischöfe und die Priester. Das Kirchenvolk hatte aber nichts zu sagen. Der Straßburger Reformator Martin Bucer änderte dies, indem er Landgraf Philipp folgenden Vorschlag unterbreitete: «In den ersten christlichen Gemeinden des Neuen Testaments gibt es so genannte Älteste, die gemeinsam mit den Aposteln die Gemeinde geleitet haben. Dieses Amt der Kirchenältesten müssen wir in der evangelischen Kirche einführen.» So wurde 1539 festgelegt, dass jede Gemeinde in der Landgrafschaft Hessen aus ihrer Mitte geeignete Gemeindemitglieder zu Ältesten wählen sollte, die «die verständigsten, bescheidensten und eifrigsten im Herrn und auch bei der Gemeinde die bestvertrautesten und wohlangesehensten sind». Heute besteht der Kirchenvorstand aus gewählten Frauen und Männern unterschiedlichen Alters. Zu den anderen Eigenschaften, möchte sich der Kirchenvorstand Hier nicht äussern :-).
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere infos gibt es entweder, indem man einfach ein Mitglied des Kirchenvorstandes anspricht oder auf den Seiten der EKHN unter folgendem Link surft:
http://www.ekhn.de/inhalt/kirche/profil/aufbau/kg.htm~inhalt
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